Start Lernen Erziehung, Beruf & Recht Rechtstipps für Kinder und Jugendliche
Banner
Schwach
Perfekt
Bewerten
E-Mail Drucken

Rechtstipps für Kinder und Jugendliche in München

In welchem Alter darf ein Kind was? Haben Kinder auch Pflichten? Wann ist ein Kind strafmündig? Ab welchem Alter darf es welche Jobs annehmen? Die Antworten darauf können Kinder und Jugendliche in einer Rechtsberatung selbst erfragen; ferner gibt es umfangreiches Info-Material.
 

Rechtsberatung für Kinder und Jugendliche in München

Ärger mit der Polizei? Oder möchtest du dich nur über wichtige rechtliche Fragen informieren, z.B. wann du von zu Hause ausziehen kannst? Für solche und ähnliche Fälle und Fragen gibt es im Jugendinformationszentrum (JIZ) eine kostenlose, persönliche und vertrauliche Rechtsberatung für Kinder und Jugendliche. Ehrenamtlich tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte informieren und beraten in persönlichen Einzelgesprächen. Ob es sich um Familienstreitigkeiten, Schwierigkeiten in der Schule, in Ausbildung und Beruf, um Ärger mit den Nachbarn oder dem Vermieter oder um Konflikte mit der Polizei und mit Gerichten handelt - hier können alle rechtlichen Probleme besprochen werden.

Kontakt und Termine:
Jugendinformationszentrum München
Herzogspitalstraße 24
80331 München

Tel.: 089-550 521 50
Fax: 089-550 521 51
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Verkehrsverbindung:
S1-S8 Karlsplatz/Stachus oder
U4, U5 Haltestelle Karlsplatz/Stachus

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 13-18 Uhr

 

Jugendschuldnerberatung im JIZ

Geldprobleme? Schulden? Das JIZ bietet in Kooperation mit der Jugend-Schuldnerberatung von AWO und DGB eine kostenlose und anonyme Schuldnerberatung für junge Leute bis 25 Jahre an. Ohne Anmeldung!

In einem Erstgespräch mit einer Sozialpädagogin wird die individuelle finanzielle Situation besprochen; ferner gibt es Tipps, wie man mit dem Geld besser klar kommt bzw. seine Schulden verringert und ganz abbaut. Wer weitere Hilfen braucht, kann zusätzliche Termine vereinbaren.

Die Jugendschuldnerberatung findet in der Regel jeden ersten und dritten Donnerstag im Monat von 16 bis 18 Uhr im JIZ statt. Die Termine sind im Veranstaltungskalender von RadioFamily.de gelistet.

Wer an diesen Terminen keine Zeit hat, kann sich unter Tel.: 089-53 27 16 direkt an die Jugend-Schuldnerberatung von AWO und DGB im Gewerkschaftshaus wenden und einen Beratungstermin vereinbaren.

Dazu kommt die Möglichkeit einer telefonischen Schuldnerberatung, ebenfalls von AWO und DGB unter  Tel.: 089-53 27 16. Das Beratungstelefon ist jeden Dienstag von 9-10 Uhr und Donnerstags von 14-15 Uhr besetzt.

Info und Kontakt:
Jugendinformationszentrum München
Herzogspitalstraße 24
80331 München
Tel.: 089-550 521 50
Fax: 089-550 521 51
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Verkehrsverbindung:
S1-S8 Karlsplatz/Stachus oder
U4, U5 Haltestelle Karlsplatz/Stachus

Tipp: Die Beratungstermine des JIZ München finden Sie auch im Veranstaltungskalender von RadioFamily.de!

 

Jugendschutzgesetz (JuSchG), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Abends ausgehen, mit Freunden in Urlaub fahren, in der Öffentlichkeit rauchen, sich mit Jobben Geld dazuverdienen... was darf ein Kind bzw. Jugendlicher in welchem Alter, was darf es bzw. er oder sie (noch) nicht? Hier finden Sie einige Links zum Jugendrecht.

Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Einen kurzen tabellarischen Überblick über die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes erhalten Sie unter folgender Übersicht, die das Stadtjugendamt München zusammengestellt hat.

Das JIZ München hat die Regelungen der Jugendschutzgesetze für Kinder und Jugendliche übersichtlich und leicht verständlich auf einem zweiseitigen Folder zusammengefasst.

Der vollständige Text des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) ist im Internet-Auftritt des Bayerische Landesjugendamts (BLJA) nachzulesen.

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Ab welchem Alter darf ein Kind bzw. Jugendlicher wie viel arbeiten? Welche Tätigkeiten sind erlaubt? Diese und einige weitere Fragen werden im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geregelt.

Der vollständige des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) ist in dem Internet-Auftritt des Bundesministerium der Justiz nachzulesen.

Jugendarbeitsschutz bei künstlerischer Betätigung

Ihr Kind möchte als Schauspieler an einem Film mitwirken? Oder in einem Chor auftreten? Für künstlerische Betätigungen gibt es Ausnahmeregelungen, für die das Gewerbeaufsichtsamt zuständig ist.

Einen Überblick über die Regelungen enthält das Merkblatt des Gewerbeaufsichtsamtes zum Thema Minderjähriger bei Veranstaltungen.